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AGB

1. Geltungsbereich


1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden als AGB bezeichnet, regeln den Vertrag zwischen dem Nutzer und der Frankenjura Academy (Trettlachstr. 3 – 91301 Forchheim, Deutschland), im Folgenden als FA abgekürzt, die beim Betreten der Anlage von FA (im Folgenden als "Anlage(n)" bezeichnet) in Kraft treten.

 

1.2
Die AGB regeln die Nutzung der Anlage von FA und die Teilnahme an allen Aktivitäten von FA, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Kletterwände, des Boulderbereichs, der Fitness- und Klettergeräte, den Verleih oder die Ausleihe von Ausrüstung durch FA, Kurse, Ausrüstungstests, Veranstaltungen, Wettkämpfe oder andere Aktivitäten, die von FA angeboten werden oder an denen FA beteiligt ist.

1.3

Auch Personen, die sich nicht körperlich betätigen, erklären sich automatisch mit den AGB einverstanden.


1.4

Die ergänzenden Hallen-, Kletter- und Boulderregeln und die Vereinbarung über den Haftungsausschluss sind Teil der AGB und legen die Bedingungen für die ordnungsgemäße Nutzung aller Anlagen von FA fest.


1.5

Bei der Teilnahme an einem von FA organisierten Wettkampf oder einer Veranstaltung sind Teilnehmer und Zuschauer verpflichtet, zusätzlich zu den AGB alle veranstaltungsspezifischen Regeln und Einschränkungen einzuhalten.


2. Verhalten und Haftungsausschluss


2.1

Die gewerbliche Nutzung der Anlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung der FA gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

2.2

Der Nutzer erkennt an und versteht, dass Seilklettern und Bouldern sportliche Aktivitäten sind, die mit erheblichen (Sturz-)Risiken verbunden sind. Stürze beim Bouldern und Klettern, der unsachgemäße Gebrauch von Ausrüstung sowie die falsche Anwendung von Sicherungstechniken und -maßnahmen können zu schweren Verletzungen beim aktiven Nutzer, beim Sichernden und bei Dritten führen. Kletter- und Bouldergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern, drehen oder brechen und dadurch den Nutzer und andere Personen gefährden. FA übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Griffe. Der Nutzer akzeptiert ausdrücklich diese

Risiken, sowohl bekannter als auch unbekannter Natur. Der Nutzer ist für seine eigenen Handlungen und Folgen verantwortlich.

2.3

Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Teilnahme an den Aktivitäten von FA freiwilliger Natur ist. Der Nutzer erklärt, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, die Anlagen von FA zu nutzen und sämtliche Sportarten und Aktivitäten von FA auszuüben. Der Nutzer betritt und nutzt die Anlagen von FA auf eigene Gefahr.

 

2.4

FA sorgt für das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlagen, ist jedoch vollständig und ausdrücklich von allen Eventualitäten, Missgeschicken, Schwierigkeiten, Problemen, Verletzungen oder Unfällen befreit, die sich aus dem Training, dem Klettern oder damit verbundenen Gefahren ergeben. Für alle Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, behält sich FA das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

2.5

FA haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf eigenes Fehlverhalten des Nutzers, auf Fehlverhalten durch andere Personen oder auf Fremdanbieter zurückzuführen sind. FA haftet lediglich bei Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit und/oder bei grober Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen.

2.6

Daneben haftet FA bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Dies sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach Satz 1 ist auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.

2.7 Haftung bei Kursen und Veranstaltungen


2.7.1

Die Teilnahme an Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Trainingsangeboten der FA erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Die Haftung der FA für Schäden im Zusammenhang mit Kursen, Veranstaltungen oder Training beschränkt sich ebenfalls auf Vorsatz oder auf eigene grobe Fahrlässigkeit und/oder grobe Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen. Für eigene leichte Fahrlässigkeit und/oder leichte Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit Kursen, Veranstaltungen oder Training haftet FA nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit.


2.7.2

FA haftet nicht für die Ausführung einer vermittelten Dienstleistung durch Fremdanbieter und nicht für Schäden, die der Fremdanbieter in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Angebots kommt ausschließlich zwischen dem buchenden Nutzer und dem Fremdanbieter zustande. Sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen aus diesem Vertrag bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Fremdanbieter.


2.7.3

Bei Veranstaltungen von Fremdanbietern hat der jeweilige Leiter der Veranstaltung dafür einzustehen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FA von den Nutzern in allen Punkte vollständig erfüllt werden. Die Leitung muss volljährig sein und haftet im gesetzlichen Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FA während der für die Veranstaltung angegebenen Zeit.

3. Öffnungszeiten, Zugang und Zugangsbeschränkungen


3.1

Die Anlage darf nur zu den allgemeinen Öffnungszeiten genutzt werden. Diese Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Website bekannt gegeben. Die Nutzung der Sportflächen ist 15 Minuten vor Betriebsschluss einzustellen.

3.2

Die FA behält sich das Recht vor die Öffnungszeiten für Veranstaltungen, an den bundesweiten sowie bayerischen Feiertagen und während der bayerischen Schulferien anzupassen. Während Veranstaltungen und Wettbewerben ist FA möglicherweise nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Diese Informationen werden im Voraus

durch Aushang vor Ort und auf der Website veröffentlicht.


3.3

Im Falle einer Schließung oder Einschränkung des Zugangs werden Mitgliedern und Gutscheininhabern keine Rückerstattungen gewährt. FA behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Bereichen der Anlage aus Gründen des Unterrichts, des Wettkampfs, von Veranstaltungen, der Reinigung/Wartung von Wänden, Griffen,

Fitness- und Trainingsgeräten, der Einschrauben neuer Kletterrouten oder besonderer Ereignisse vorübergehend zu beschränken. Solche Zugangsbeschränkungen werden durch Aushang und auf der Website bekannt gegeben und rechtfertigen keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes.


3.4

Der Zugang zu den Anlagen der FA ist kostenpflichtig. Der Eintrittspreis / die Veranstaltungsgebühr ist im Voraus zu entrichten. Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises/der Veranstaltungsgebühr jederzeit vorzeigen können.

3.5

Alle Preise und Bedingungen sind auf der Website und vor Ort einsehbar.


3.6

Bei Nicht-Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises oder entgegen den Bestimmungen dieser AGB wird eine erhöhte Eintrittsgebühr von 200€ erhoben. Der sofortige Verweis aus den Anlagen ohne Erstattung des Eintritts- oder Dauerkartenpreises und die Erteilung eines Hausverbots bleiben vorbehalten.

4. Gebühren und Zahlungen


4.1

Tages-, Halbjahres- und Jahreskarten sind nicht übertragbar. Tageskarten sind nur am Tag des Kaufs gültig. Gutscheine für 5er- oder 10er-Einheiten sind übertragbar. Nicht in Anspruch genommene Einheiten können nicht zurückerstattet werden.


4.2

Die Laufzeit der Jahreskarte beträgt 12 Monate, die der Halbjahresskarte sechs Monate und endet nach Ablauf automatisch. Beim Erwerb der Halbjahres- und Jahreskarte ist der Preis sofort zu entrichten.


4.3

Alle Eintrittskarten berechtigen zum Zugang zu den öffentlichen Bereichen von FA.

4.4

Bei Verletzung oder Krankheit können Halbjahres- und Jahreskarten ausgesetzt werden. Die Dauer dieser Aussetzung beträgt mindestens einen maximal vier Monat(e).

4.5

Dauerkarten sind nicht erstattungsfähig.

4.6

Die Bedingungen für Dauerkarten sind separat geregelt und auf der Webseite einsehbar. Sie sind Teil der AGB.

4.7

Zahlungen und Vorauszahlungen für Eintrittskarten, Dauerkarten, Kurse, Wettbewerbe, Veranstaltungen, Gruppen, Feste und andere Fälle können per Überweisung oder mit EC-Karte erfolgen.

4.8

Ermäßigungen werden nur bei Vorlage eines gültigen Ausweises gewährt.


4.9

FA behält sich das Recht vor, die Preise und Bedingungen, die vor Ort und auf der Website bekannt gegeben werden, jederzeit zu ändern. Die am Tag der Buchung eines im Voraus bezahlten Angebots geltenden Bedingungen gelten für die angegebene Dauer des Angebots. Jegliche Änderungen der Preise und Zahlungsbedingungen durch FA treten am ersten Tag der auf diese Änderungen folgenden Vertragsperiode in Kraft.

5. Stornierungsbedingungen für Kurse

5.1

Die für die jeweilige Buchung geltenden Stornierungsbedingungen werden zum Zeitpunkt der Buchung bekannt gegeben und gelten mit Abschluss der Buchung als bindend.

5.2

FA behält sich das Recht vor, Kurse jederzeit zu ändern oder zu stornieren. Im Falle einer Stornierung durch FA werden die Teilnehmer benachrichtigt und erhalten den vollen Betrag zurück, außer im Falle höherer Gewalt.


6. Regeln für Minderjährige


6.1

Die Benutzung der Anlagen der Frankenjura Academy ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet.

6.2

Minderjährige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlagen der FA ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegt (siehe auch Ziffer 6.4). Diese Einverständniserklärung muss ebenfalls vorliegen, wenn das minderjährige Kind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Anlagen der Frankenjura Academy nutzt.

6.3

Minderjährige Teilnehmer einer Veranstaltung dürfen die Anlagen der FA nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Der Veranstaltungsleiter muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt es liegt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
vor, die die Durchführung der Veranstaltung durch den Leiter bestätigt. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. (siehe auch Ziffern 6.4, 6.5 und 6.6).

6.4

Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in den Anlagen aus und können auf der Webseite heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Anlagen vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse/im Büro abgegeben und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse/im Büro vorgelegt werden.


6.5

Veranstaltungsleiter, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die AGB von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten werden.

 

6.6

Für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den und bei der Nutzung der Anlagen besondere Gefahren und Risiken. Veranstaltungsleiter, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte müssen diese während des gesamten Aufenthaltes in der Anlage beaufsichtigen (Ausnahme siehe Ziffer 6.2). Sie müssen eigenverantwortlich für die Anwendung altersgerechter Sicherungstechniken und -maßnahmen sorgen. Das Spielen von Minderjährigen im Boulder- und Kletterbereich ist u.a. aufgrund der Gefährdung durch herabfallende Bouldernde, Kletterer und Gegenstände untersagt.

 

7. Ausrüstungsverleih

7.1

Um Ausrüstung zu leihen, muss ein gültiger Ausweis als Pfand zusammen mit der Leihgebühr vorgelegt werden.

7.2

Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die vor Ort und auf der Internetseite einsehbar ist.

 

7.3

Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der Anlage der FA benutzt werden und müssen spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss zurückgegeben werden, sonst fallen Leihgebühren für jeden weiteren Tag im Besitz des Nutzers an.

 

7.4

Der Nutzer ist dazu angehalten, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Mängel sind sofort zu melden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, das ihm überlassene Leihmaterial sorgfältig zu behandeln.

 

7.5

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, FA und seine Mitarbeiter nicht für Schäden verantwortlich zu machen, die durch die Nutzung der gemieteten Ausrüstung entstehen. Der Nutzer ist für die geliehene Ausrüstung verantwortlich und muss sie im Falle von Verlust oder Diebstahl ersetzen.

8. Anlage und Sauberkeit

8.1

Auf den Mattenflächen dürfen keine Gegenstände, die nicht für die Ausübung des Sports gedacht sind, gelagert oder mitgenommen werden. Dieses beinhaltet z.B. Schuhe, Taschen, Rucksäcke, Kinderwagen, elektronische Geräte, Geschirr oder Nahrungsmittel.

 

8.2

Die Boulderwände und Mattenflächen dürfen nur mit Kletterschuhen genutzt und betreten werden.

 

8.3

Die gesamte Anlage, sowie Fahrrad- und KFZ-Stellplätze, die öffentlichen Wege zur und von der FA sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.

 

8.4

Rauchen und Entzünden von Feuer jeglicher Art sind in der gesamten Anlage verboten.

 

9. Benachrichtigung im Falle von Mängeln

 

9.1

Die Nutzer sind verpflichtet, die Mitarbeiter von FA unverzüglich über alle festgestellten Schäden oder Probleme zu informieren. Dies schafft eine sicherere Umgebung für die Nutzer und eliminiert potentielle Risiken.

 

9.2

Das Versäumnis, ein Problem zu melden, führt nicht zum Verlust eines möglichen Garantieanspruchs.

 

9.3

Mitschuldige Fahrlässigkeit wird jedoch geahndet.

 

10. Verantwortung für das Eigentum

 

10.1

FA haftet nicht für Gegenstände, die in der Anlage, einschließlich der Parkplätze, verloren gehen, und insbesondere nicht für Gegenstände, die in den Schließfächern deponiert sind. FA empfiehlt den Nutzern, keine Wertsachen mit auf das Gelände zu bringen oder in den Schließfächern zu deponieren.


11. Hausrecht

 

11.1

Das Hausrecht über die gesamte Anlage liegt bei FA und die von ihr bevollmächtigten Personen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Nutzer und Besucher, die gegen die Nutzungsordnung der FA verstoßen, können auf Zeit oder dauerhaft von der Nutzung aller Sportanlagen der FA ausgeschlossen werden. Im Falle eines Hausverbotes oder Verweis der Anlage besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Recht der FA, darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

12. Videoüberwachung, Fotoaufnahmen, Datenschutz

 

12.1

Zur Sicherstellung der behördlichen Auflagenpunkte und zur Erhöhung der Sicherheit wird die Anlage videoüberwacht. Mit Benutzung der Anlage erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen gemacht werden. Die Datenschutzerklärung ist unter der Webseite abrufbar und liegt in der Anlage öffentlich aus.

 

12.2

Der Nutzer gibt mit der Registrierung sein Einverständnis dafür, dass in der Anlage durch Mitarbeiter oder Dritte – auch ohne, dass der Nutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Bild- und Videomaterial angefertigt werden kann, auf dem der Nutzer erkennbar sein kann. Das Bild- und Videomaterial dient der
Eigenvermarktung im Rahmen der Web- und Printauftritte der Anlage. Diese Einwilligung kann jederzeit mit zukünftiger Wirkung persönlich an der Kasse/im Büro oder durch E-Mail an contact@frankenjura-
academy.com widerrufen werden. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen.

 

12.3

Personenbezogene Daten werden nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken verarbeitet. Eine Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt.

 

Persönliche Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn:

  • eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt wurde

  • die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags erforderlich ist

  • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist

  • die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe besteht.

 

12.4

Die Verarbeitung personenbezogener Daten basiert auf dem berechtigten Interesse der FA aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Die Daten werden nicht verwendet, um Rückschlüsse auf die Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter. Anonyme Informationen dieser Art werden ggfs. statistisch ausgewertet, um unser Angebot und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

 

12.5

Zur Erbringung kostenpflichtiger Leistungen werden zusätzliche Daten erfragt, wie z.B. Zahlungsangaben, um Bestellungen ausführen zu können. Diese Daten werden systemisch gespeichert, bis die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

 

12.6

Die Datenspeicherung erfolgt dauerhaft und es können sämtliche Daten durch die FA für interne Analysezwecke genutzt werden, sowie nach Aufforderung durch die Behörden an diese weitergegeben werden. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von

Pandemien wird auf die Verpflichtung der FA zur Erfassung der Nutzer der Anlage hingewiesen. Der Nutzer erklärt ausdrücklich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch die FA medizinische Testergebnisse, welche für den Zutritt zur Anlage vorgewiesen

werden müssen, einsehen, kontrollieren, protokollieren und dauerhaft speichern zu dürfen.

12.7

Sämtliche Maßnahmen aus Verordnungen seitens der Regierung müssen eingehalten werden. Die Zustimmung der Benutzer für die erforderlichen Überprüfungen und Kontrollen wird uneingeschränkt erteilt. Benutzer die sich nicht an die allgemeinen Vorgaben und Richtlinien, sowie die gesetzlichen Bestimmungen halten, erhalten keinen Zutritt zur Anlage, bzw. werden von der Anlage verwiesen.

 

13. Zusätzliche Bestimmungen

 

13.1

FA behält sich das Recht vor, die AGB, die Regeln für die Kletterwand, die Vereinbarung über den Haftungsausschluss, die aktuellen Tarife und alle anderen rechtlichen Dokumente jederzeit zu ändern und zu erweitern.

 

13.2

Diese Änderungen werden in der Anlage und auf der Website ausgehängt und mit dem Datum des aktuellen Standes versehen. Sollten innerhalb von zwei Monaten keine Einsprüche oder Ablehnungen bei uns eintreffen, treten die Erneuerungen automatisch in Kraft.

 

13.3

Die AGB unterliegen dem deutschen Recht. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrags berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen, es sei denn, sie beeinträchtigt die wesentliche Qualität der Rechte und Pflichten der Parteien (des Nutzers und von FA), die durch diesen Vertrag begründet werden.

 

14. Streitbeilegung für Verbraucher

 

14.1

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/odr abrufbar. FA ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

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